Veranstaltungskalender

VÖP Herbsttagung 2026

Tagung mit Anmeldeschluss am 15.09.2026



Datum und Zeit
Am 18.09.2026 von 09:00 Uhr bis 17:45 Uhr

Ort
Messezentrum Salzburg
Österreich, 5020 Salzburg
Am Messezentrum 1

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Bildungsstunden
6,0 Bildungsstunden allg.
6,0 FTA Pferde
1,0 Hausapotheke

Kategorie(n)

  • Sonstiges

Fachbereich(e)

  • Allgemein
  • Pferde
  • Sonstiges

Details
Freuen Sie sich auf eine thematisch wichtige, veterinärmedizinische Fachtagung rund ums Pferd mit führenden Expertinnen und Experten:
Frau Prof. Barbara Nell gibt spannende Einblicke in moderne Diagnostik und Therapie von Augenerkrankungen, welche Therapien in der Praxis möglich sind und wann
ein Besuch in der Augenklinik zu einer besseren Prognose führen könnte. Herr Prof. Bernhard Ohnesorge der TiHo Hannover beleuchtet aktuelle Entwicklungen bei
Lungenerkrankungen des Pferdes und gibt uns Aufschlüsse über Ursache und Therapie, wenn's beim Atmen "Geräusche macht". Dr. Michael Köhler, der Präsident
der Deutschen Gesellschaft für Pferdemedizin stellt die neue Version des GPM Röntgenleitfadens im Hinblick auf Optimierungen des radiologischen Teils der
Ankaufuntersuchung vor. Manfred Götzinger zeigt, worauf es bei moderner Röntgentechnik wirklich ankommt, was davon wir als Veterinärmediziner_innen schon lange
nützen und was uns tagtäglich hilft, und Mag. Florian Fellinger spannt den Bogen zu aktuellen, administrativen Notwendigkeiten für uns Veterinärmediziner_innen und
zur Zukunft mit neuesten Aspekten der One-Health-Veterinärmedizin.

https://www.voek.at/jahrestagung/anmeldung

Sprache
deutsch

Teilnahmegebühr

Allgemein429,60 €
für Nichtmitglieder508,80 €
Frühbucherpreis bis inkl. 16.08.20260387,60 €
Frühbucherpreis für Nichtmitglieder bis inkl. 16.08.20260466,80 €
0,00 €

Preise inklusive USt.

Veranstalter
VÖP
Website

Downloads
VO-P.pdf



Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.

Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.

Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien

oder per E-Mail an: office-REMOVE-NOSPAM@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären. 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.

Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

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