Veranstaltungskalender
Gemeinsamen wissenschaftlichen Sitzung der Österreichischen Buiatrischen Gesellschaft (ÖBG) und des Oberösterreichischen Tiergesundheitsdienstes (TGD OÖ)
Tagung mit Anmeldeschluss am 01.11.2026
Es sind noch Plätze frei.
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Datum und Zeit
Am 06.11.2026
von 09:45 Uhr bis 17:00 Uhr
Ort
Hotel Aumühle
Österreich, 4360 Grein
Panholz 17
Bildungsstunden
1,0
Hausapotheke
5,0
FTA Wiederkäuer
6,0
Bildungsstunden allg.
6,0
TGD
Kategorie(n)
- Hausapotheke
- TGD
Fachbereich(e)
- Allgemein
- Nutztiere
Details
Programm
09.45: Begrüßung
10.00–10.50: Dr. J. Becker (Vetsuisse Bern): Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes durch Stärkung des
Tierwohls in der Kälbermast – ein Destillat aus 10 Jahren praxisorientierter Forschung rund ums
“Freiluftkalb”
10.50–11.50: Prof. W. Windisch (TU München): Brauchen wir überhaupt noch Nutztiere?
11.50–12.00: Verleihung der Preise der ÖBG für Diplomarbeiten 2026 (Wiederkäuermedizin)
12.00–13.15: Mittagspause
13.15–13.45: Kurzreferate der ÖBG-PreisträgerInnen
13.45–14.15: Prof. S. Franz (Vetmeduni): Das kranke Alpaka: vom Symptom zur Diagnose
14.15–14.35: Prof. M. Schären-Bannert (Vetmeduni): Bestandsbetreuung – vom Einzeltier zur Herde
14.35–15.00: Kaffeepause
15.00–15.15: Mag. H. Lugmayr (Vetworks Strengberg): Ein Fallbericht aus der Praxis
15.15–16.00: Dr. H. Wagner (JLU Gießen): Zuchtböcke und Zuchtschafe – Zuchthygienische
Untersuchung, was ist das und wie geht das praktisch?
16.00–16.30: HR Dr. G. Schoder (TGD OÖ): Aktuelles aus dem TGD Oberösterreich
16.30–16.45: Präsentation GewinnerInnen Bilderpreis 2026
16.45–17.00: Allgemeine Diskussion und Schlussbetrachtung
Teilnahmegebühren: Mitglieder der ÖBG oder ÖGT: € 50,-; Nichtmitglieder: € 80,-;
Studierende der ÖBG: frei; Nichtmitglieder: € 25,-
Barzahlung vor Ort
Anerkennung: ÖTK-Bildungsstunden wurden beantragt
Anmeldung: Online (Tierärztekammer Homepage) bis inkl. 1.11.2026
Teilnahmegebühr
| Allgemein | 0,00 € |
| 0,00 € | |
| 0,00 € | |
| 0,00 € | |
| 0,00 € |
Preise inklusive USt.
Veranstalter
Mag.med.vet. Eva-Maria Bartl
Veterinärplatz 1
1210 Wien, Österreich
Downloads
260610_Programm_Grein_2026.pdf
Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.
Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.
Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien
oder per E-Mail an: office@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.
Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).