Veranstaltungskalender
Welthypertonietag 2026 – Das Unsichtbare sichtbar machen - Fallbeispiele, Teamarbeit und klare Routinen für die Kleintierpraxis
Webinar (E-Learning) mit Anmeldeschluss am 18.05.2027
Datum und Zeit
Von 18.05. bis 18.05.2027
von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Ort
Webinar
Österreich, 0000 Webinar
Webinar 0
Voraussetzungen
Für PC, Mac oder mobile Endgeräte mit möglichst schnellem Internetanschluss; aktuelle Browserversionen Google Chrome, Firefox oder Edge; Lautsprecher oder Headset
Bildungsstunden
2,0
Bildungsstunden allg.
Kategorie(n)
- Sonstiges
Fachbereich(e)
- Allgemein
- Klein- & Heimtiere
- Sonstiges
Details
In unserem Online-Seminar zum Welthypertonietag 2026 gibt es keine Ausreden mehr! Die beiden Experten Dr. Robert Höpfner und Dr. Nina Peche räumen auf mit Sorgen, Barrieren und Fragezeichen rund um das Thema Blutdruckmessung und werden Sie davon überzeugen, dass die Blutdruckmessung wirklich „eine einfache Kiste“ ist, die zum selbstverständlichen Untersuchungsstandard gehören sollte. Denn gerade beim Bluthochdruck gilt: Vieles bleibt lange im Verborgenen. Zahlreiche Organschädigungen und Folgeerkrankungen entwickeln sich schleichend und unbemerkt und werden allzu leicht übersehen, wenn die Blutdruckmessung nicht routinemäßig in den Praxisalltag integriert wird. Wir sprechen über klinische Fälle, Vorsorge, Routinen, Geräte, Stärkung der TFA und die Rolle der Tierhalter … und über Ihre Fragen!
Gemeinsam mit der IVC Evidensia lädt die Ceva Tiergesundheit anlässlich des Welthypertonietages zu einem Fach- und Erfahrungsaustausch ein.
Die Liveveranstaltung findet am 18.05.2026, 19:00-21:00 Uhr statt. Die Aufzeichnung steht nach dem Livetermin für eine unbegrenzte Teilnehmerzahl über einen längeren Zeitraum zur Verfügung.
Teilnahmebescheinigung mit 2 ATF-Stunden zum Herunterladen.
Referenten
Dr. Robert Höpfner und Dr. Nina Peche
Sprache
deutsch
Anmerkungen
Die Buchung ist kostenlos dank Ceva
Teilnahmegebühr
| Allgemein | 0,00 € |
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Preise inklusive USt.
Veranstalter
george&oslage Verlag und Medien GmbH
Website
Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.
Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.
Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien
oder per E-Mail an: office@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.
Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).