Veranstaltungskalender

VÖK Workshop "Achtsamkeit mit sich selbst und anderen"

Workshop/Vortrag mit Anmeldeschluss am 16.11.2026



Datum und Zeit
Am 21.11.2026 von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Ort
Best Western Plaza Hotel Wels
Österreich, 4600 Wels
Adlerstraße 1

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Bildungsstunden
8,0 Bildungsstunden allg.
8,0 FTA Kleintiere
8,0 FTA Tierhaltung und Tierschutz und Verhaltensmedizin

Kategorie(n)

  • Sonstiges

Fachbereich(e)

  • Allgemein
  • Klein- & Heimtiere
  • Praxisführung
  • Sonstiges
  • Tierhaltung, Tierschutz und Verhaltensmedizin

Details
Selbstmanagement für Verhaltensmediziner_innen
Im ersten Teil dieser Seminarreihe lag der Schwerpunkt auf der Kommunikation mit
Tierbesitzer_innen. Hinzu kamen Themen wie die Mitwirkungspflicht der Tierhalter_innen in der
Verhaltensmedizin, der Umgang mit harten Vorwürfen sowie die Beendigung und
Überweisung. Auch der Einsatz von KI in der Verhaltensmedizin wurde an einigen
Beispielen gezeigt.
Das zweite Seminar legt den Schwerpunkt auf den Umgang mit uns selbst und unseren
Emotionen.
Die Themen:
• Rückblick auf Seminar 1: Was ist seitdem probiert worden, gelungen, noch
offen?
• Neue Themen im Umgang mit Tierbesitzer_innen, soweit aufgetaucht …
• Selbstmanagement – von der Balance des Agierens und Reagierens
• Emotionen und Emotionsregulation: Wie gehen wir mit uns selbst um?
Was tun bei emotionaler Überforderung?
• Weitere Themen der Teilnehmenden
Das Seminar leitet wieder der Kommunikationsberater Dr. Markus Pöcksteiner, der
seit Jahren in der Veterinärmedizin als Trainer, Berater und Coach tätig ist. Das Seminar
findet wiederum in einem anregenden und interaktiven Setting statt und auch
der Humor wird nicht zu kurz kommen!

https://www.voek.at/seminare/voek-seminare/tieraerzte-tieraerztinnen/details/voek-workshop-achtsamkeit-mit-sich-selbst-und-anderen/

Referenten
Univ.-Lektor Mag. Dr. Markus Pöcksteiner, AT
Dr. Claudia _Glück-Ragnarsson Instruktorin, AT

Sprache
deutsch

Teilnahmegebühr

Allgemein396,00 €
für Nichtmitglieder468,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €

Preise inklusive USt.

Veranstalter
VÖK Fortbildungs GmbH.

Downloads
programm-1.pdf



Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.

Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.

Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien

oder per E-Mail an: office-REMOVE-NOSPAM@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären. 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.

Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

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