Veranstaltungskalender

Blickwechsel-Dialog der Bildgebung - Internistische und chirurgische Fälle trennscharf diskutiert

Webinar (E-Learning) mit Anmeldeschluss am 27.03.2027



Datum und Zeit
Von 27.03. bis 27.03.2027 von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr

Ort
Webinar
Österreich, 0000 Webinar
Webinar 0

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Voraussetzungen
Für PC, Mac oder mobile Endgeräte mit möglichst schnellem Internetanschluss; aktuelle Browserversionen Google Chrome, Firefox oder Edge; Lautsprecher oder Headset

Kategorie(n)

  • Sonstiges

Fachbereich(e)

  • Allgemein
  • Sonstiges

Details
Wer bei schwer kranken Patienten schnell handeln muss, weiß den Wert eines guten Röntgenbildes oder einer aussagekräftigen Ultraschalluntersuchung zu schätzen. In unserem Dialog-Seminar diskutieren Dr. Christiane Schürmann und Dr. Mareike Marx gemeinsam ausgewählte klinische Fälle und nehmen die Teilnehmenden mit in ihren diagnostischen Entscheidungsprozess. Der Schwerpunkt liegt auf der Röntgendiagnostik als schnell verfügbares und praxisrelevantes Verfahren, ergänzt durch gezielte Einblicke in CT und MRT, wenn diese für die Falllösung entscheidend sind. Anhand realer Fälle werden typische Befunde, Fallstricke und Differentialdiagnosen beleuchtet und die Frage diskutiert, wann welches bildgebende Verfahren zielführend ist.
Wer die Referentinnen kennt, weiß: In diesen 90 Minuten gibt’s geballte Praxiserfahrung – kompakt, kompetent und direkt umsetzbar.
Die Liveveranstaltung findet am 27.03.2026, 19:30-21:00 Uhr statt. Die Aufzeichnung steht nach dem Livetermin für eine unbegrenzte Teilnehmerzahl über einen längeren Zeitraum zur Verfügung.
Teilnahmebescheinigung mit 2 ATF-Stunden zum Herunterladen

https://shop.akademie.vet/shop/roentgen-ct-ultraschall-diagnose-christaineschuermann-mareike-marx-giessen-kleintierklinik-radiologie-tieraezte-befund-816?search=686#attr=

Referenten
Dr. Mareike Marx und Dr. Christiane Schürmann

Anmerkungen
Preis ist exklusiv deutscher MwSt.

Teilnahmegebühr

Allgemein89,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €

Preise inklusive USt.

Veranstalter
george&oslage Verlag und Medien GmbH
Website



Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.

Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.

Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien

oder per E-Mail an: office-REMOVE-NOSPAM@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären. 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.

Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

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