Veranstaltungskalender

HAPO digital: Angebot für Studierende der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Webinar (E-Learning) mit Anmeldeschluss am 23.02.2027



Es sind noch Plätze frei.
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Datum und Zeit
Von 24.02. bis 23.03.2027 von 00:00 Uhr bis 23:59 Uhr

Ort
Webinar
Österreich, 0000 Webinar
Webinar 0

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Voraussetzungen
Vollendung des 8. Studiensemesters der Veterinärmedizin (Nachweis erforderlich). Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung ausschließlich mit gültigem Studierendenausweis möglich ist. Wir bitten Sie, zusätlich zu Ihrer Anmeldung, einen Scan des Nachweises an fiona.slapota@tieraerzteverlag.at zu übermitteln.
Mit einer Anmeldung stimmen Sie den Stornobedingungen der VETAK zu.

Bildungsstunden
20,0 Bildungsstunden E-Learning
20,0 Hausapotheke

Kategorie(n)

  • Hausapotheke
  • Vetakademie

Fachbereich(e)

  • Allgemein
  • Praxisführung

Details
Die HAPO digital-Kurse sind ein On Demand-Kursangebot. Den Zugang zur Lernplattform (für alle 11
Module) erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung (siehe Voraussetzungen) und Einzahlung der
Kurskosten. Die Kursinhalte stehen Ihnen ab Erhalt der Zugangsdaten für 6 Monate zu Verfügung.

Sprache
Deutsch

Anmerkungen
Für den positiven Abschluss der Kurses müssen mind. 50% der Fragen aller Leistungsüberprüfungen positiv beantwortet worden sein. Nach Abschluss aller Module erhalten Sie für jedes der Module eine Abschlussbestätigung. Für den Vermerk der damit verbundenen 20,0 erworbenen HAPO-Stunden, sind diese Bestätigungen bei der Eintragung in die Tierärzteliste vorzuweisen bzw. nach Eintragung an
weiterbildung@tieraerztekammer.at zu übermitteln.

Teilnahmegebühr

Allgemein90,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €

Preise inklusive USt.

Veranstalter
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien, Österreich

Downloads
HAPO-digital_Studierendenangebot.pdf



Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.

Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.

Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien

oder per E-Mail an: office-REMOVE-NOSPAM@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären. 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.

Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

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