Veranstaltungskalender
Die Ziege als Patient in der tierärztlichen Praxis
Webinar (E-Learning) mit Anmeldeschluss am 31.12.2026
Datum und Zeit
Von 01.01. bis 31.12.2026
von 00:00 Uhr bis 00:00 Uhr
Ort
Webinar
Österreich, 0000 Webinar
Webinar 0
Voraussetzungen
Für eine erfolgreiche Teilnahme müssen Sie abschließend einen Multiple-Choice-Test bestehen. Die Teilnahmebescheinigung inkl. ATF-Anerkennung erhalten Sie automatisch nach erfolgreichem Abschluss des jeweiligen Kurses in Ihrem persönlichen Bereich zum Download. So können Sie sich zeitlich flexibel fortbilden und gleichzeitig Reise-, Übernachtungs- und Vertretungskosten sparen.
Kategorie(n)
- Sonstiges
Fachbereich(e)
- Allgemein
- Nutztiere
Details
Ziegen werden zunehmend als Haustiere gehalten und nicht mehr nur als Nutztiere zur Milch- oder auch Fleischgewinnung. Als kleine Wiederkäuer weisen Ziegen neben einigen Gemeinsamkeiten zu Schafen auch wesentliche Unterschiede auf. Diese bestehen u. a. in Anatomie, Physiologie und Verhalten, aber auch in der Pharmakokinetik und -therapie. Diese Fortbildung widmet sich daher der Ziege und ihren Besonderheiten als Patient und „minor species“ in der tierärztlichen Praxis.
Der Fortbildungskurs wird von der ATF und des Internetportals Vetion.de GmbH in Zusammenarbeit mit der Tierklinik für Reproduktionsmedizin und Neugeborenenerkrankungen der Justus-Liebig-Universität durchgeführt.
https://www.myvetlearn.de/produkt/die-ziege-als-patient-in-der-tieraerztlichen-praxis-2026/
Referenten
Prof. Dr. Dr. h. c. Axel Wehrend, Gießen; Prof. Dr. Maren Bernau, Nürtingen; Univ.-Prof. Dr. Martin Ganter, Hannover; Univ.-Prof. Dr. Melanie Hamann, Gießen; Dr. Udo Moog, Jena; PD Dr. habil. Marlene Sickinger, Gießen; Prof. Dr. Carsten Staszyk, Gießen; Dr. Henrik Wagner, Gießen; Dr. Anna-Linda Golob, Bad Kissingen
Sprache
Deutsch
Teilnahmegebühr
| Allgemein | 300,00 € |
| ATF-/DVG-Mitglieder | 275,00 € |
| Tierärzte/innen in Arbeitslosigkeit oder Elternzeit, vet. med. Studierende | 250,00 € |
| 0,00 € | |
| 0,00 € |
Preise inklusive USt.
Veranstalter
Akademie für tierärztliche Fortbildung der Bundestierärztekammer
Französische Straße 53
10117 Berlin, Deutschland
Tel: +49 30 20 14 33 890
atf@btkberlin.de
Downloads
26_OS_Ziege_26.pdf
Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.
Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.
Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien
oder per E-Mail an: office@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.
Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).