Veranstaltungskalender

Austrian 3Rdays 2026

Tagung mit Anmeldeschluss am 28.04.2026



Restplätze auf Anfrage.

Datum und Zeit
Von 28.04. bis 30.04.2026 von 09:00 Uhr bis 16:45 Uhr

Ort
Veterinärmedizinische Universität Wien
Österreich, 1210 Wien
Veterinärplatz 1

Termin speichern

Voraussetzungen
keine

Bildungsstunden
18,0 Bildungsstunden allg.

Kategorie(n)

  • Sonstiges

Fachbereich(e)

  • Labormedizin
  • Sonstiges
  • Tierhaltung, Tierschutz und Verhaltensmedizin

Details
Im Namen des Austrian 3R Centers (A3RC) und der RepRefRed Society laden wir Sie sehr herzlich zu den „Austrian 3Rdays“ ein. Diese finden von 28. bis 30. April 2026 in Wien an der Veterinärmedizinischen Universität statt. Diese Veranstaltung soll verschiedene Aspekte der 3R in den unterschiedlichsten Bereichen abdecken und ein breites Publikum anziehen.

Mit dem Motto „Building Bridges – Bursting Bubbles: Spotlights on 3Rs & NAMs“ möchten wir gezielt bestehende Interessensvertretungen und Akteur*innen innerhalb der verschiedenen 3R miteinander vernetzen und die 3R Gemeinschaft stärken. Der offene Dialog mit Vertreter*innen des jeweils anderen Rs soll dazu beitragen, den eigenen Horizont zu erweitern und fachliche Grenzen zu überwinden.

Die Austrian 3Rdays finden im Plenarsaal der Veterinärmedizinischen Universität Wien statt. In diesen Tagen befassen wir uns natürlich uneingeschränkt mit allen Werkzeugen, um Tierversuche zu ersetzen, zu verringern und zu verbessern. Im Speziellen sollen auch die neuen Technologien wie KI ihren Platz finden.
Es wird uns eine Freude sein, Sie an diesem attraktiven Treffen an einem spannenden Ort begrüßen zu dürfen! Freuen Sie sich auf lebhafte Diskussionen im pulsierenden 3R-Bereich bei A3RCs Building Bridges – Bursting Bubbles: Spotlights on 3Rs & NAMs!

https://www.austrian-3rdays.com/

Sprache
Deutsch / Englisch

Teilnahmegebühr

Allgemein355,00 €
Mitglieder der RepRefRed Society280,00 €
Studenten200,00 €
0,00 €
0,00 €

Preise inklusive USt.

Veranstalter
Gesellschaft zur Förderung von Alternativen Biomodellen
Website

Downloads
Flyer_Austrian_3Rdays_2026_DE.pdf
Vorlaeufiges-Programm-Austrian-3Rdays-2026_V_17-12-2025.pdf



Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.

Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.

Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien

oder per E-Mail an: office-REMOVE-NOSPAM@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären. 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.

Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

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