Veranstaltungskalender

RINDERZUCHT AUSTRIA-Seminar "Mit Daten zur gesunden Kuh: Tradition und Innovation in Zucht, Beratung und Praxis"

Tagung mit Anmeldeschluss am 05.03.2026



Restplätze auf Anfrage.

Datum und Zeit
Am 12.03.2026 von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Ort
Heffterhof Salzburg
Österreich, 5020 Salzburg
Maria Cebotari Straße 1-7

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Bildungsstunden
6,0 Bildungsstunden allg.
6,0 TGD
6,0 FTA Tierhaltung und Tierschutz und Verhaltensmedizin
6,0 FTA Tierzucht
5,0 FTA Wiederkäuer

Kategorie(n)

  • Sonstiges
  • TGD

Fachbereich(e)

  • Nutztiere

Details
Die Veranstaltung beleuchtet die Entwicklung der Dokumentation und Erfassung von Gesundheitsdaten von tierärztlichen Diagnosen und Hilfsmerkmalen bis zu modernen Technologien wie Sensorik, Künstlicher Intelligenz und Big Data zur Verbesserung der Tiergesundheit durch Zucht und Management. Im Fokus stehen aktuelle Entwicklungen, Praxisbeispiele für Zucht und Herdenmanagement als auch Zukunftsperspektiven zur Verbesserung von Tiergesundheit, Tierwohl und Wirtschaftlichkeit. Expertinnen und Experten aus Forschung, Praxis und Industrie diskutieren, wie Daten und Innovationen die Zuchtarbeit und das Herdenmanagement nachhaltig verbessern können.

https://forms.office.com/pages/responsepage.aspx?id=Il6Tz-kkkEu5YO1Mh9GpXToP0yWOCEZKiKQgAmggmCtURDRBT0tQSFlGMDUwQzhTMVlDR1o2OE0xMC4u&route=shorturl

Referenten
Dr. Christa Egger-Danner
Univ. Prof. Dr. Clair Firth
Dr. Walter Obritzhauser
Prof. Dr. Michael Iwersen
Katharina Hoffelner
PD Dr. Birgit Fürst-Waltl
Dr. Josef Miesenberger
Dr. Michael Schmaußer
Sebastian Ortner
Dr. Barbara Wolfger
Andreas Steinegger jun.
Dr. Simone Steiner
Univ.-Prof. DDr. Melanie Schären-Bannert

Teilnahmegebühr

Allgemein90,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €

Preise inklusive USt.

Veranstalter
Rinderzucht Austria
Website

Downloads
Einladung-RINDERZUCHT-AUSTRIA-Seminar-2026.pdf



Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.

Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.

Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien

oder per E-Mail an: office-REMOVE-NOSPAM@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären. 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.

Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

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