Veranstaltungskalender
VOI TPLO & Mini TPLO Workshop
Workshop mit Anmeldeschluss am 09.02.2026
Restplätze auf Anfrage.
Datum und Zeit
Von 05.03. bis 06.03.2026
von 08:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Ort
Vetklinikum Wien
Österreich, 1230 Wien
Laxenburgerstrasse 252A
Voraussetzungen
Die teilnehmenden ChirurgInnen sollten über Grundkenntnisse der Anatomie und des chirurgischen Zugangs zum Kniegelenk sowie über die Grundsätze der Anwendung von Knochenplatten verfügen.
Bildungsstunden
16,0
Bildungsstunden allg.
16,0
FTA Kleintiere
Kategorie(n)
- Sonstiges
Fachbereich(e)
- Allgemein
- Klein- & Heimtiere
- Sonstiges
Details
Die TPLO ist bei Allgemein- und SpezialtierärztInnen zu einem der beliebtesten Verfahren zur Behandlung von Kreuzbandrissen bei Hunden aller Größen geworden. Die TPLO stabilisiert das Kniegelenk, indem sie den Schub der Tibia nach kranial eliminiert. TPLO ist eine hervorragende Technik zur Behandlung von Teil- und Vollrissen des kranialen Kreuzbandes. Dieser interaktive Workshop umfasst Vorträge und praktische Übungen, um den TeilnehmerInnen die Theorie und Operationstechnik der TPLO zu vermitteln. Die TeilnehmerInnen werden die TPLO-Prozedur an Kunststoffknochen und Wet Lab-Übungen mit modernsten Instrumenten und Implantaten durchführen. Desweiteren wird auf die Besonderheiten und die Unterschiede der Mini TPLO eingegangen. Auch diese Prozedur wird mit praktischen Übungen verdeutlicht. Die Locking Plate -Technologie wird angewendet, um den Eingriff zu vereinfachen, die Präzision zu erhöhen und Komplikationen zu verringern. An postoperativen Röntgenaufnahmen wird die Technik der TeilnehmerInnen beurteilt und wertvolles Feedback von den Experten gegeben. Auch das postoperative Management wird besprochen.
Referenten
Stefan Scharvogel, Dr.med.vet., DECVS, EBVS®, European Specialist in Small Animal Surgery
Julia Knebel, Dr.med.vet, DECVS
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Dieser Workshop gehört zu unserer LEARN FOR FREE Initiative!
Sie haben die Möglichkeit, den bei der Registrierung gezahlten Betrag als Guthaben für den Kauf von VOI TPLO-Instrumenten oder direkt verwandten Produkten aus dem VOI TPLO-Sortiment zu verwenden. Details hier: https://education.movora.com/page/show/145005
Teilnahmegebühr
| Allgemein | 1450,00 € |
| Residents (Code: TPLO-SR) | 725,00 € |
| Tiermedizinische Fachangestellte (Code: MOVEDVT) | 145,00 € |
| 0,00 € | |
| 0,00 € |
Preise inklusive USt.
Veranstalter
Movora
Downloads
DE-March-2026_TPLO-MiniTPLO_Vienna_flyer-A4.pdf
Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.
Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.
Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
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oder per E-Mail an: office@tieraerzteverlag.at
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Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
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Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).