Veranstaltungskalender
Sichtbar - der praxisorientierte Röntgenkurs nach Leitsymptomen
Webinar (E-Learning) mit Anmeldeschluss am 15.02.2026
Restplätze auf Anfrage.
Datum und Zeit
Von 15.12. bis 15.02.2026
von 00:00 Uhr bis 00:00 Uhr
Ort
webinar
Österreich, 1 123
online 1
Voraussetzungen
Internet
Kategorie(n)
- Sonstiges
Fachbereich(e)
- Allgemein
- Klein- & Heimtiere
- Sonstiges
Details
Ein Röntgenkurs, wie ihn das praktische TierärztInnen Leben schreibt. Welche Informationen können aus dem Thoraxröntgen eines hustenden Hundes gewonnen werden? Was ist wichtig und sehenswert beim Notfallpatienten und was sollte nicht übersehen werden? Gemeinsam mit 3 Spezialistinnen der Bildgebenden Diagnostik werden diese und noch viel mehr spannende Fragen zu den 5 Leitsymptomen: Thorakaler-Notfall, Lahmheit, Erbrechen, Husten und Hämaturie beim Kleintier systematisch aufgearbeitet und praxisorientiert besprochen. Damit Sie bei der nächsten Interpretation eines Röntgenbildes sichtbar mehr erkennen können.
Es gibt außerdem interaktive Hausübungen zu jedem Webinar, die von den Referentinnen korrigiert werden.
1. Kurs: Leitsymptom Thorakaler-Notfall
2. Kurs: Leitsymptom Lahmheit
3. Kurs: Leitsymptom Erbrechen
4. Kurs: Leitsymptom Husten
5. Kurs: Leitsymptom Hämaturie
Dieser Kurs findet on-demand statt und ist nur von 15.12.2025 bis 15.02.2026 online verfügbar. Um Bildungsstunden zu erhalten muss der Abschlusstest vor dem 15.02.2026 abgegeben werden.
Referenten
Dr. med. vet. Kristina Lederer DipECVDI
Dr. Penelope Baloi, ECVDI, FTA für bildgebende Diagnostik, MRCVS
Dr. med. vet. Beate Katharina Bosch Diplomate ECVDI FTÄ für Klein- und Heimtiere FTÄ für Radiologie und andere bildgebende Verfahren
Sprache
Deutsch
Teilnahmegebühr
| Allgemein | 224,00 € |
| 0,00 € | |
| 0,00 € | |
| 0,00 € | |
| 0,00 € |
Preise inklusive USt.
Veranstalter
vet-webinar
Argentinierstraße 43/6
1040 Wien, Österreich
Tel: +436642130071
Website
Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.
Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.
Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien
oder per E-Mail an: office@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.
Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).