Veranstaltungskalender
VÖK Seminar "Führungsworkshop V"
Vortrag mit Anmeldeschluss am 04.02.2026
Restplätze auf Anfrage.
Datum und Zeit
Von 06.02. bis 07.02.2026
von 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Ort
Donau Lodge Ybbs
Österreich, 3370 Ybbs an der Donau
Wiener Straße 10
Bildungsstunden
12,0
Bildungsstunden allg.
Kategorie(n)
- Sonstiges
Fachbereich(e)
- Allgemein
- Sonstiges
Details
Wir starten am Freitag mit Tanja Settele in ein spannendes Thema: Was ist KI, was kann sie für uns
leisten – und welche rechtlichen Aspekte sind beim Einsatz zu beachten? An diesem Vormittag erfahren Sie, wie KI funktioniert und setzen sich mit konkreten Anwendungsfällen für KI im Praxisalltag auseinander.
Am Nachmittag lernen wir mit Werner Zöchling unsere eigene Persönlichkeits- und Führungsstruktur kennen und – unsere Wirkung auf unsere Mitarbeiter_innen.
Am Samstag beginnen wir mit Markus Pöcksteiner und passen Abläufe und Strukturen in einer Organisation auf die Anforderungen von morgen an. Ein zentrales Element der Organisationsentwicklung sind Besprechungen. Konkret stellen sich immer wieder folgende Fragen: Wer bespricht wann, mit wem, wo und wie lange welche Inhalte? Wie kommen Entscheidungen zustande? Wie kommen die relevanten Informationen an alle anderen?
Am Samstagnachmittag erläutern wir mit Alexander Tritthart die Ergebnisse unserer Umfrage (Urlaubstage, Behandlung der Tiere der Mitarbeiter_innen etc.) und im Anschluss wird uns Stefan Ratzinger die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen zu Mitarbeiterrabatten, Prämien und sonstigen Bonifikationen näherbringen. Wir schließen den Workshop mit Alexander Stellnberger und seinen Ausführungen zu den Grundlagen einer Betriebsprüfung.
Referenten
Univ.-Lektor Mag. Dr. Markus Pöcksteiner, AT
Mag. Stefan Ratzinger LL.M., AT
Tanja Settele Certified AI Consultant, DE
Mag. Alexander Stellnberger, AT
Priv.Doz.MMag.Dr. Alexander Tritthart, AT
Dr. Werner Zöchling, AT
Sprache
deutsch
Teilnahmegebühr
| Allgemein | 816,00 € |
| für Nichtmitglieder | 888,00 € |
| 0,00 € | |
| 0,00 € | |
| 0,00 € |
Preise inklusive USt.
Veranstalter
VÖK Fortbildungs GmbH.
Downloads
Fuhrungsworkshop-V.pdf
Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.
Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.
Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien
oder per E-Mail an: office@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.
Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).