Veranstaltungskalender

Tierarzneimittel in der Nutztierhaltung - Anwendung, Verantwortung, Dokumentation / Für alle Berufsgruppen

Webinar (E-Learning) mit Anmeldeschluss am 22.01.2029



Datum und Zeit
Von 22.01. bis 22.01.2029 von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Ort
online
Deutschland, online www.akademie.vet
Kurfürstendamm 194

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Voraussetzungen
Für PC, Mac oder mobile Endgeräte mit möglichst schnellem Internetanschluss; aktuelle Browserversionen Google Chrome, Firefox oder Edge; Lautsprecher oder Headset

Kategorie(n)

  • Sonstiges

Fachbereich(e)

  • Allgemein
  • Sonstiges

Details
Die sichere Anwendung von Tierarzneimitteln erfordert eine enge und verantwortungsbewusste Zusammenarbeit zwischen Tierärztinnen und Tierhalterinnen. Besonders in der Nutztierhaltung stehen Landwirte und Tierärzte vor besonderen Herausforderungen hinsichtlich formeller Vorgaben der Dokumentation und praktischer Umsetzung der Anwendung von Tierarzneimitteln vor dem Hintergrund der Gewährleistung von Lebensmittelsicherheit und gelebtem Tierschutz. Zudem ändern die im November 2025 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen der EU (Delegierte Verordnung (EU) 2024/1159) die Anforderungen an die orale Verabreichung von Arzneimitteln über das Futter oder Tränkewasser.
In unserem praxisnahen Online-Seminar vermitteln wir fundiertes Wissen zur sachgerechten Anwendung von Arzneimitteln für Lebensmittel liefernde Tiere und zeigen auf, wie Risiken wie Resistenzbildung, Umweltbelastung oder eine Beeinträchtigung der Lebensmittelsicherheit wirksam vermieden werden können. Dazu gibt es praktische Beispiele aus unterschiedlichen Betrieben mit verschiedenen Problemstellungen in der Nutztierhaltung.

Die Liveveranstaltung findet am 22.01.2026, 19:00-21:00 Uhr statt. Die Aufzeichnung steht nach dem Livetermin für eine unbegrenzte Teilnehmerzahl über einen längeren Zeitraum zur Verfügung.

https://shop.akademie.vet/shop/category/zielgruppe-landwirte-22

Referenten
Prof. Dr. Melanie Hamann und Dr. Kati Dieks

Sprache
deutsch

Anmerkungen
Preis ist exklusiv deutscher MwSt.

Teilnahmegebühr

Allgemein89,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €

Preise inklusive USt.

Veranstalter
george&oslage Verlag und Medien GmbH
Website



Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.

Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.

Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien

oder per E-Mail an: office-REMOVE-NOSPAM@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären. 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.

Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

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