Veranstaltungskalender
Röntgenbildinterpretation am Kopf des Pferdes - Interaktiv, nah an der Praxis und direkt umsetzbar
Webinar (E-Learning) mit Anmeldeschluss am 03.02.2027
Datum und Zeit
Von 03.02. bis 03.02.2027
von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Ort
www.akademie.vet
Deutschland, Online www.akademie.vet
Kurfürstendamm 194
Voraussetzungen
Für PC, Mac oder mobile Endgeräte mit möglichst schnellem Internetanschluss; aktuelle Browserversionen Google Chrome, Firefox oder Edge; Lautsprecher oder Headset
Kategorie(n)
- Sonstiges
Fachbereich(e)
- Allgemein
- Pferde
Details
Möchten Sie bei der Interpretation von Röntgenbildern des Pferdekopfes sicherer werden? In diesem Seminar zeigen wir Ihnen, worauf es bei der röntgenologischen Beurteilung der Schneide- und Backenzähne sowie der Nasennebenhöhlen ankommt. Dabei gehen wir auch darauf ein, wie man alterstypische oder anatomische Variationen von echten Pathologien unterscheiden kann. Mithilfe einer strukturierten Untersuchung kommen Sie zu zuverlässigen Befunden, übersehen weniger und erkennen auch subtile Pathologien sicherer.
Prof. Dr. Astrid Bienert-Zeit spricht über typische Befunde bei häufigen Erkrankungen und begleiten Sie bei der eigenen Diagnosefindung. Anhand praktischer Beispiele und vieler Röntgenbilder können Sie Ihre diagnostischen Fähigkeiten testen und trainieren.
Fortbildungsziele:
- Röntgenbilder des Pferdekopfes strukturiert und sicher interpretieren
- Röntgenbildinterpretation anhand praxisnaher Fallbeispiele trainieren
Die Liveveranstaltung findet am 03.02.20265, 19:30-21:00 Uhr statt. Die Aufzeichnung steht nach dem Livetermin für eine unbegrenzte Teilnehmerzahl über einen längeren Zeitraum zur Verfügung.
Referenten
Prof. Dr. Astrid Bienert-Zeit
Anmerkungen
Preis ist exklusiv deutscher MwSt.
Teilnahmegebühr
| Allgemein | 89,00 € |
| 0,00 € | |
| 0,00 € | |
| 0,00 € | |
| 0,00 € |
Preise inklusive USt.
Veranstalter
george&oslage Verlag und Medien GmbH
Website
Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.
Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.
Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien
oder per E-Mail an: office@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.
Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).