Veranstaltungskalender
VÖK Seminar "Intensivlehrgang Verhaltensmedizin Hund Modul 3"
Vortrag mit Anmeldeschluss am 08.10.2026
Datum und Zeit
Von 10.10. bis 11.10.2026
von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Ort
Best Western Plaza Hotel Wels
Österreich, 4600 Wels
Adlerstraße 1
Bildungsstunden
12,0
Bildungsstunden allg.
12,0
FTA Kleintiere
12,0
FTA Tierhaltung und Tierschutz und Verhaltensmedizin
Kategorie(n)
- Sonstiges
Fachbereich(e)
- Allgemein
- Klein- & Heimtiere
- Sonstiges
- Tierhaltung, Tierschutz und Verhaltensmedizin
Details
Tierverhalten verstehen – professionell begleiten – gezielt therapieren
Die 4-teilige Modulserie zur Erlangung des VÖK-Zertifikats für Verhaltensmedizin bietet Ihnen die Möglichkeit, sich intensiv und praxisnah mit einem zukunftsweisenden Bereich der Veterinärmedizin auseinanderzusetzen.
Innerhalb eines Jahres erarbeiten Sie sich fundiertes Wissen rund um tierärztlich basierte Verhaltenstherapie, Tierschutz und Tierhaltung. Dieses Intensivprogramm schafft nicht nur eine solide Grundlage für den Weg zum/zur Fachtierärzt_in für Tierhaltung, Tierschutz und Verhaltensmedizin, sondern bereitet Sie auch auf die wachsenden Herausforderungen im Umgang mit Verhaltensproblemen bei Hunden vor.
Verhaltensmedizin ist mehr als „Problemverhalten lösen“: Es geht um präzise Diagnostik, evidenzbasierte
Therapie und eine tiefere Kenntnis der Ethologie des Hundes. Unsere Gesellschaft verlangt zunehmend
nach professioneller, tierschutzgerechter Betreuung für eine sichere und harmonische Mensch-Tier-
Beziehung: wir geben Ihnen das Handwerkszeug dafür an die Hand.
Referenten
Dr. Christina Danter Amtstierärztin, AT
Dr. Barbara Schöning FTA Verhalten, FTA Tierschutz, Zusatzbezeichnung Tierverhaltenstherapie, DE
Sprache
Deutsch
Teilnahmegebühr
| Allgemein | 582,00 € |
| für Nichtmitglieder | 654,00 € |
| 0,00 € | |
| 0,00 € | |
| 0,00 € |
Preise inklusive USt.
Veranstalter
VÖK Fortbildungs GmbH.
Downloads
programm-29.pdf
Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.
Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.
Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien
oder per E-Mail an: office@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.
Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).