Veranstaltungskalender
VÖK Workshop "Ultraschall Abdomen für Einsteiger_innen"
Workshop mit Anmeldeschluss am 26.03.2026
Restplätze auf Anfrage.
Datum und Zeit
Von 28.03. bis 29.03.2026
von 08:45 Uhr bis 16:00 Uhr
Ort
Tierklinik Altheim
Österreich, 4950 Altheim
Badstraße 3
Bildungsstunden
16,0
Bildungsstunden allg.
16,0
FTA Kleintiere
Kategorie(n)
- Sonstiges
Fachbereich(e)
- Allgemein
- Klein- & Heimtiere
- Sonstiges
Details
Wir freuen uns, Sie in die faszinierende Welt der Sonographie einzuführen. Dieses Seminar richtet sich an Einsteiger_innen und an Tierärzt_innen, die ihr Wissen im Bereich der Ultraschalldiagnostik erweitern und vertiefen möchten.
Unser renommiertes Team von Expert_innen wird Sie durch die Herausforderungen und Feinheiten der Bildgebung des Urogenitaltraktes, der Milz, Leber und Gallenblase führen. Unser Seminar wird Sie Schritt für Schritt in diese Gebiete einführen und Ihnen Tipps und Techniken für die präzise Darstellung und Interpretation der Gewebe vermitteln.
Praktische Übungen werden einen wesentlichen Bestandteil dieses Seminars ausmachen. Sie haben die Möglichkeit, an herausfordernden Fallbeispielen zu arbeiten, um Ihr Können weiter zu verfeinern und Ihre diagnostischen Fähigkeiten zu schärfen. Zusätzlich zu den praktischen Übungen werden wir auch Zeit für den fachlichen Austausch und Diskussionen reservieren. Sie haben die Chance, von den Erfahrungen Ihrer Kolleg_innen zu profitieren und neue Erkenntnisse zu gewinnen, die Ihren klinischen Alltag bereichern werden.
Referenten
Dr. Heike Karpenstein-Klumpp FTA Radiologie, DE
Dr. Jan Wennemuth Dipl. ECVDI, FTA für Radiologie, DE
Dr. Hartmut _Burkhardt (Instruktor), DE
Dr. Simon _Hebenstreit (Instruktor), AT
Dr. Barbara _Mitschek-Jokisch (Instruktorin), DE
Sprache
Deutsch
Teilnahmegebühr
| Allgemein | 1320,00 € |
| für Nichtmitglieder | 1392,00 € |
| 0,00 € | |
| 0,00 € | |
| 0,00 € |
Preise inklusive USt.
Veranstalter
VÖK Fortbildungs GmbH.
Downloads
programm-21.pdf
Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.
Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.
Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien
oder per E-Mail an: office@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.
Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).