Veranstaltungskalender

7. Nationaler Fischgesundheits-Workshop Schwerpunkte: Tierwohl und Mykobakterien

Vortrag mit Anmeldeschluss am 14.11.2025



Restplätze auf Anfrage.

Datum und Zeit
Von 14.11. bis 15.11.2025 von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Ort
Vetmeduni Wien
Österreich, 1210 Wien
Veterinärplatz 1

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Voraussetzungen
keine

Bildungsstunden
9,0 Bildungsstunden allg.
9,0 FTA Fische
9,0 TGD

Kategorie(n)

  • Sonstiges
  • TGD

Fachbereich(e)

  • Nutztiere
  • Wild & Zootiere

Details
Schwerpunkte: Tierwohl und Mykobakterien, Präsenz und online!

https://veranstaltungen-oegt.jimdoweb.com/7-nationaler-fischgesundheits-workshop/

Referenten
Dr. Stefan Fischer, Konrad Lorenz Institut für Vergleichende Verhaltensforschung, Vetmeduni Wien

DI Dr. Katrina Eder, BEd; Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz, BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Dr. Ruth-Sophie Sonnweber; Tierschutzombudsstelle Vorarlberg

Paul Schmitzberger, BSc, MSc, MSc; CEO von Blue Planet Ecosystems

Dr. Sebastian Lendl-Lewisch, LLM, BSc, Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht, Wirtschaftsuniversität Wien

Dipl. Tzt. Manuel Künzel, Fischgesundheitsdienst Bayern

VR Dr. Heinz Heistinger, FTA für Fische, Tierklinik Lilienfeld

Univ. Prof. Astrid S. Holzer, PhD ,Leiterin Abteilung für Fischgesundheit, Vetmeduni Wien

Dr. Karoline Lipnik, Abteilung Fischgesundheit, Vetmeduni Wien

Niklas Vesely, cand. med. vet., Vetmeduni Wien

Anton Weissenbacher, zoologischer Abteilungsleiter Tiergarten Schönbrunn

Verena Mayer, Technische Mitarbeiterin für Aquatische Tiere, ISTA Klosterneuburg

Priv.-Doz. Dr. Eva Lewisch, Dipl. ECAAH, FTA für Fische, Abteilung für Fischgesundheit, Vetmeduni Wien

Sprache
Deutsch

Anmerkungen
Anmeldung ist unbedingt erforderlich.

Teilnahmegebühr

Allgemein250,00 €
ÖGT Mitglieder200,00 €
ÖGT for Students50,00 €
Studierende Nichtmitglieder110,00 €
Abendprogramm55,00 €

Preise inklusive USt.

Veranstalter
ÖGT

Downloads
Programm.pdf



Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.

Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.

Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien

oder per E-Mail an: office-REMOVE-NOSPAM@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären. 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.

Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

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