Veranstaltungskalender

Verwaltungsmaßnahmen bei Tierschutzverstößen

Webinar (E-Learning) mit Anmeldeschluss am 17.12.2028



Datum und Zeit
Von 17.12. bis 17.12.2028 von 00:00 Uhr bis 00:00 Uhr

Ort
online.
Deutschland, 10707 Berlin
Kurfürstendamm 194

Termin speichern

Voraussetzungen
Für PC, Mac oder mobile Endgeräte mit möglichst schnellem Internetanschluss; aktuelle Browserversionen Google chrome, Firefox oder Edge; Lautsprecher oder Headset

Kategorie(n)

  • Sonstiges

Fachbereich(e)

  • Sonstiges

Details
Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG) im Fokus


Das Tierschutzrecht in Deutschland ist ein komplexes Geflecht aus verschiedenen Rechtsgebieten, die darauf abzielen, das Wohl von Tieren zu schützen und Verstöße dagegen zu ahnden. Es gliedert sich in drei Hauptbereiche: das Kriminalstrafrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Verwaltungsrecht.
Das Kriminalstrafrecht behandelt schwerwiegende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Hierzu zählen beispielsweise Tierquälerei oder der quälerische Handel mit (Heim)tieren. Diese Vergehen können strafrechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen oder sogar Freiheitsentzug nach sich ziehen.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht regelt sanktionsbedürftige Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Dazu gehören beispielsweise Verstöße gegen die Haltungsbedingungen von Tieren oder gegen Transportvorschriften. Diese Vergehen werden in der Regel mit Geldbußen geahndet und dienen der Sanktionierung von Verhalten, das nicht den Standards des Tierschutzes entspricht.
Das Verwaltungsrecht dient vor allem der Prävention von Tierschutzverstößen. Es umfasst Vorschriften und Regelungen zur Tierhaltung, -zucht und -transport sowie zur Überwachung und Kontrolle dieser Bereiche durch staatliche Behörden.

In diesem Online-Seminar wollen wir das Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG) in den Fokus nehmen. In vielen Fällen ist das OWiG bei richtiger Anwendung keine Bagatelle oder Lappalie, sondern kann aufgrund der hohen Bußgeldforderungen eine empfindliche Beeinträchtigung sein. Wir werden herausarbeiten, wie die unterschiedlichen Vorschriften des OWiG (§ 17, § 130, § 30), von § 19 TierSchG oder bestimmter Verordnungen (TierSchHuV, TierSchSchlV etc.) in konkreten Fällen angewendet werden können, um eine effektive und tatangemessene Anwendung des Bußrechts zu gewährleisten.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 10 OWiG) erfasst sowohl vorsätzliche als auch fahrlässige Handlungen. Wir klären die Abschöpfung über § 17 OWiG und §29a im Sinne des OWiG und beleuchten die Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens.
Das Vollzugsdefizit im Tierschutzrecht kann mithilfe einer konsequenten Anwendung des OWiG gemindert werden, dazu schauen wir uns unterschiedlich gelagerte Fälle an und diskutieren das rechtlich korrekte Vorgehen.


Expertise des Vortragenden
Herr Prof. Jens Bülte hat den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Universität Mannheim inne. Er ist Mitherausgeber des Bandes: Reform des Tierschutzrechts, Die Verwirklichung des Staatsziels Tierschutz de lege lata, Das Recht der Tiere und der Landwirtschaft, Bd. 12, Nomos Verlag, 2022 (gemeinsam mit Barbara Felde und Christoph Maisack).

https://shop.akademie.vet/shop/jens-buelte-mannheim-tierrecht-ordnungswidrigkeitenrecht-tierschutzverstoese-sanktionen-verwaltungsrecht-pravention-abschoepfung-788?category=8&search=W661#attr=

Referenten
Prof. Dr. Jens Bülte

Sprache
deutsch

Anmerkungen
Die Live-Veranstaltung findet am 17.12.2025 von 13:30 bis 15:00 Uhr statt. Die Aufzeichnung steht nach dem Live-Termin für eine unbegrenzte Teilnehmerzahl über einen längeren Zeitraum zur Verfügung.

Teilnahmebescheinigung mit 2 Fortbildungsstunden als Fortbildungsnachweis

Teilnahmegebühr

Allgemein89,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €

Preise inklusive USt.

Veranstalter
george&oslage Verlag und Medien GmbH
Website



Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.

Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.

Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien

oder per E-Mail an: office-REMOVE-NOSPAM@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären. 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.

Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

↑ Anfang