Veranstaltungskalender
Was wir aus Fallbeispielen lernen können
Achtung: diese Veranstaltung wurde storniert
Webinar (E-Learning) mit Anmeldeschluss am 29.10.2026
Datum und Zeit
Von 29.10. bis 29.10.2026
von 00:00 Uhr bis 00:00 Uhr
Ort
online.
Deutschland, 10707 Berlin
Kurfürstendamm 194
Voraussetzungen
Für PC, Mac oder mobile Endgeräte mit möglichst schnellem Internetanschluss; aktuelle Browserversionen Google chrome, Firefox oder Edge; Lautsprecher oder Headset
Kategorie(n)
- Sonstiges
Fachbereich(e)
- Klein- & Heimtiere
Details
Der Kurs ist geeignet für: :
* Praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte
* Für alle orthopädisch Interessierten
Das erwartet Sie:
Anhand konkreter Fälle lernen Tierärzt*innen, diagnostische und therapeutische Entscheidungen zu treffen, mögliche Differenzialdiagnosen zu berücksichtigen und Behandlungsoptionen individuell anzupassen. Mitunter ist das Fallaufkommen in großen Kliniken oder spezialisierten Überweisungspraxen höher und deutlich heterogener. Hier werden auch ungewöhnliche Patientengeschichten vorgestellt, die man in kleinen Praxen nur selten zu Gesicht bekommt.
Fallbeispiele sind in ihrer praxisnahen Veranschaulichung fast unschlagbar, denn sie erleichtern das Verständnis komplexer Zusammenhänge und helfen bei der Anwendung von theoretischem Wissen im klinischen Alltag. Patienten mit Osteoarthrose verdeutlichen, wie wichtig ein individualisiertes und multimodales Management ist, das die Bedürfnisse des einzelnen Tieres berücksichtigt. Peter Böttcher hat aus seinem großen Fundus einige ganz besondere Fallbeispiele mitgebracht und wir werden in diesem Online-Seminar die unterschiedlichen Herangehensweisen in der spezifischen Behandlung gemeinsam diskutieren!
Fortbildungsziele
* Sicher diagnostizieren und behandeln
* Differentialdiagnosen berücksichtigen
* Individualisiertes und multimodales Management bei Orthopädiepatienten anwenden
Expertise des Vortragenden
Prof. Dr. Peter Böttcher, Facharzt für Chirurgie und Dipl. ECVS EBVS® European Specialist, mit dem Spezialgebiet der Orthopädie, und dort insbesondere die arthroskopische Diagnostik und Behandlung von Pathologien der großen Gelenke.
Die Live-Veranstaltung findet am 29.10.2025 von 19:30 bis 21:00 Uhr statt. Die Aufzeichnung steht nach dem Live-Termin für eine unbegrenzte Teilnehmerzahl über einen längeren Zeitraum zur Verfügung.
Referenten
Prof. Dr. Peter Böttcher
Sprache
deutsch
Anmerkungen
Diese Zoetis Veranstaltung ist für Sie kostenlos
Teilnahmegebühr
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Preise inklusive USt.
Veranstalter
george&oslage Verlag und Medien GmbH
Website
Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.
Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.
Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
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oder per E-Mail an: office@tieraerzteverlag.at
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Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).