Veranstaltungskalender

Gemeinsame wissenschaftliche Sitzung der Österreichischen Buiatrischen Gesellschaft (ÖBG) und des Oberösterreichischen Tiergesundheitsdienstes (TGD OÖ)

Tagung mit Anmeldeschluss am 05.11.2025



Die Veranstaltung ist vorbei.



Datum und Zeit
Am 07.11.2025 von 09:45 Uhr bis 17:00 Uhr

Ort
Hotel Aumühle
Österreich, 4360 Grein
Panholz 17

Termin speichern

Bildungsstunden
6,0 Bildungsstunden allg.
6,0 TGD
6,0 FTA Wiederkäuer

Kategorie(n)

  • TGD

Fachbereich(e)

  • Allgemein
  • Nutztiere

Details
Programm

09.45: Begrüßung
10:00–10.30: Dr. H. Pothmann (Vetmeduni Wien): Aborte beim Rind – von der Probensammlung bis zur Prävention
10.30–11.00: Dr. A. Hund (LAZBW Baden-Württemberg): Infektionsprophylaxe im Rinderstall
11.00–11.30: Mag. E.-M. Bartl (Vetmeduni Wien): Diagnosefindung beim hauterkrankten Alpaka
11.30–12.00: Dr. C. Klingler (Vetpraxis Hegerberg): Außergewöhnliches aus der Rinderpraxis

12.00–13.15: Mittagspause

13.15–13.45: Dr. S. Woudstra (Universität Kopenhagen): Trockenstellen – Worauf kommt es an und welche Tiere profitieren von einer antibiotischen Behandlung?
13.45–14.15: Dr. EM. Petzl (LMU München): 500 kranke Schafe – ein "investigativer" Fallbericht
14.15–14.30: Verleihung der Preise der ÖBG für Diplomarbeiten 2025 (Wiederkäuermedizin)

14.30–15.00: Kaffeepause

15.00–15.30: Kurzreferate der ÖBG-PreisträgerInnen
15.30–16.00: Dr. C.-C. Gelfert (MSD Tiergesundheit): Welche Bedeutung hat das bovine Coronavirus?
16.00-16.30: HR Dr. G. Schoder (TGD OÖ): Neues aus dem TGD Oberösterreich
16.30–16.45: Präsentation GewinnerInnen Bilderpreis 2025
16.45–17.00: Allgemeine Diskussion und Schlussbetrachtung

Teilnahmegebühren: Mitglieder der ÖBG: € 50,--; Nichtmitglieder: € 80,--;
Studierende der ÖBG: frei; Nichtmitglieder: € 25,--
Anmeldung zur Tagung online über den Veranstaltungskalender der Österreichischen Tierärztekammer bis inkl. 5.11.2025
Barzahlung vor Ort

Anerkennung: ÖTK-Bildungsstunden beantragt

Teilnahmegebühr

Allgemein0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €

Preise inklusive USt.

Veranstalter
Mag.med.vet. Eva-Maria Bartl
Veterinärplatz 1
1210 Wien, Österreich

Downloads
251001_GREIN-2025-Einladung-mit-Programm_inkl-Sponsoren.pdf



Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.

Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.

Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien

oder per E-Mail an: office-REMOVE-NOSPAM@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären. 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.

Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

↑ Anfang