Veranstaltungskalender

Basics of Fracture Management (EN)

Workshop/Vortrag mit Anmeldeschluss am 15.09.2025



Restplätze auf Anfrage.

Datum und Zeit
Von 25.09. bis 26.09.2025 von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Ort
Upskillvet Trainingszentrum
Slowakei, 811 01 Bratislava
Gorkého 205/3

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Kategorie(n)

  • Sonstiges

Fachbereich(e)

  • Klein- & Heimtiere

Details
This two-day course will focus on the understanding of biomechanical principles of the fracture management, bone healing, appropriate diagnostic steps, decision-making and limitations of internal fixation. The practical part will cover application of basic orthopaedic implants (screw, intramedullary pin, wire, plates), open fracture reduction and stabilization of uncomplicated fractures (e.g. diaphyseal femur, tibia, radius, metacarpus/metatarsus).



Course schedule:

1 Day

09:00-11:00 Theoretical introduction: ´´Biomechanical principles of fracture management´´

11:00-13:00 Wet-Lab: Osteosynthesis techniques on saw bones

13:00-14:00 Lunch break (lunch included)

14:00-15:00 Theoretical introduction: ´´Uncomplicated diaphyseal fractures of the tibia / femur´´

15:00-17:30 Wet-Lab: Surgical approach and osteosynthesis of the tibia / femur



2 Day

09:00-11:00 Theoretical introduction: ´´Salter-Harris fractures´´

11:00-13:00 Wet-Lab: Fixation with Cross pins / Rush pins / cerclage

13:00-14:00 Lunch break (lunch included)

14:00-15:00 Theoretical introduction: ´´Uncomplicated diaphyseal radius fractures´´

14:00-16:45 Wet-Lab: Surgical approach and osteosynthesis of the radius

16:45-17:00 Wrap-up discussion

https://upskill.vet/course/basics-of-fracture-management-en-2

Referenten
Karol Bayer DVM, Dipl. ECVS, FTA Kleintierchirurgie
Matt Matiasovic DVM, PGCert, MSc, Dipl. ECVS, MRCVS

Sprache
englisch

Teilnahmegebühr

Allgemein1250,00 €
Early bird: to 31.03.20251250,00 €
Regular price: after 01.04.20251490,00 €
0,00 €
0,00 €

Preise inklusive USt.

Veranstalter
Upskill.vet
Website



Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.

Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.

Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien

oder per E-Mail an: office-REMOVE-NOSPAM@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären. 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.

Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

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