Veranstaltungskalender

Tibial Plateau Leveling Osteotomy TPLO – Foundations (EN)

Workshop/Vortrag mit Anmeldeschluss am 04.11.2025



Restplätze auf Anfrage.

Datum und Zeit
Von 14.11. bis 15.11.2025 von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Ort
Upskillvet Trainingszentrum
Slowakei, 811 01 Bratislava
Gorkého 205/3

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Kategorie(n)

  • Sonstiges

Fachbereich(e)

  • Klein- & Heimtiere

Details
This two-day practical course covers the biomechanical principles and patient selection for being successful at performing TPLO. The practical part focuses on pre-operative radiographic assessment, planning, the medial approach to the stifle and proximal tibia (incl. mini-arthrotomy and joint evaluation) and each step of performing a TPLO procedure. Included is also pre- and postoperative radiographic assessment of the individual procedures.



Course schedule:

1 Day

09:00-10:45 Lecture: Biomechanical principles and case selection for TPLO

10:45-11:00 Coffee break

11:00-13:00 Wet-Lab: Preoperative planning and performing of the TPLO on saw bones

13:00-14:00 Lunch (included)

14:00-17:30 Wet-Lab: Medial approach and TPLO surgical technique on specimen



2 Day

09:00-10:45 Lecture: Miniarthrotomy, joint inspection, decision making, partial meniscectomy

10:45-11:00 Coffee break

11:00-13:00 Wet-Lab: Miniarthrotomy technique, joint inspection, partial meniscectomy

13:00-14:00 Lunch (included)

14:00-16:30 Wet-Lab: Medial approach and TPLO surgical technique on specimen

16:30-16:45 Wrap-up discussion

https://upskill.vet/course/tibial-plateau-leveling-osteotomy-tplo-foundations-en

Referenten
Karol Bayer DVM, Dipl. ECVS, FTA Kleintierchirurgie
Matt Matiasovic DVM, PGCert, MSc, Dipl. ECVS, MRCVS

Sprache
englisch

Teilnahmegebühr

Allgemein1190,00 €
Early bird: to 30.04.20250,00 €
Regular price: after 01.05.20251390,00 €
0,00 €
0,00 €

Preise inklusive USt.

Veranstalter
Upskill.vet
Website

Downloads
Logo-Upskillvet.jpg



Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.

Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.

Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien

oder per E-Mail an: office-REMOVE-NOSPAM@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären. 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.

Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

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