Veranstaltungskalender

Allergie behandeln: Die neuesten Erkenntnisse interaktiv und praxisnah präsentiert

Tagung mit Anmeldeschluss am 14.11.2025



Restplätze auf Anfrage.

Datum und Zeit
Von 21.11. bis 22.11.2025 von 08:00 Uhr bis 17:15 Uhr

Ort
Universitäres Tierspital Zürich
Schweiz, 8057 Zürich
Winterthurerstrasse 260

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Voraussetzungen
Abgeschlossenes Tierarztstudium

Bildungsstunden
12,0 FTA Kleintiere
12,0 Bildungsstunden allg.

Kategorie(n)

  • Sonstiges

Fachbereich(e)

  • Dermatologie

Details
Die Diagnose und Behandlung der atopischen Dermatitis beim Hund ist in zahlreichen
Fachartikeln klar definiert. Es scheint daher zunächst einfach, diese Erkrankung zu
diagnostizieren und zu therapieren: Man muss nur den Leitlinien folgen!
Doch innerhalb weniger Jahre hat sich die Situation grundlegend gewandelt: Von
einem Zustand, in dem Diagnose und Therapie auf zwei bis drei Optionen beschränkt
waren, hin zu einer Vielzahl von Möglichkeiten, die sowohl Spezialist: innen als auch
Allgemeinpraktiker: innen mitunter ratlos zurücklassen.
Welche Tests sind notwendig? Welche Wirkstoffe zeigen tatsächlich Effektivität?
Ist Ernährung ein therapeutischer Ansatz oder lediglich eine zusätzliche Belastung?
Sind Behandlungen der epidermalen Barriere essenziell? Sollte desensibilisiert
werden – und wenn ja, mit welchen Tests? Und werden neue Therapieoptionen wie
Jak-Inhibitoren, AD-spezifische Diäten, monoklonale Antikörper oder Stuhltransplantationen die Behandlung grundlegend verändern?
Wir werden versuchen, all diese Fragen präzise (auf Basis objektiver Studien) und
kompakt (jeweils in 20 Minuten) zu beantworten.

Referenten
14 Referentinnen / Referenten
Siehe Programm

Sprache
Deutsch

Teilnahmegebühr

Allgemein0,00 €
Early Bird380,00 €
Late Bird480,00 €
0,00 €
0,00 €

Preise inklusive USt.

Veranstalter
Universität Zürich

Downloads
Programm_Herbstseminar-2025-31-03-2025.pdf



Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.

Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.

Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien

oder per E-Mail an: office-REMOVE-NOSPAM@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären. 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.

Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

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