Veranstaltungskalender

Weiterbildung für Amtstierärztinnen und Amtstierärzte und Bienenseuchensachverständige

Tagung mit Anmeldeschluss am 24.02.2025



Die Veranstaltung ist vorbei.



Datum und Zeit
Am 28.02.2025 von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Ort
Amt der Kärntner Landesregierung
Österreich, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
Mießtaler Straße 1

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Bildungsstunden
5,5 FTA Bienen
6,0 Bildungsstunden allg.
6,0 TGD

Kategorie(n)

  • Sonstiges

Fachbereich(e)

  • Sonstiges

Details
PROGRAMM:
09:00 Uhr: Begrüßung/Eröffnung:
Dr. Holger Remer, Landesveterinärdirektor, Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum, UA Veterinärwesen
09:10 – 09:40 Uhr:
Mag. Eva Hammerschlag, Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum, UA Agrarrecht
TGG 2024 – Sonderbestimmungen für Bienen
Auswirkungen des TGG 2024 auf die „Bienenseuchensachverständigen“
09:40 – 17:00 Uhr:
DI Hemma Köglberger, AGES Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Institut für Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutzdienst und Bienen, Abteilung für Bienenkunde und Bienenschutz
Anzeigepflichtigen Krankheiten und Schädlinge:
o Amerikanische Faulbrut (Biologie, Verbreitung, Diagnose, Probenahme, Vorbeugung, Bekämpfung, Richtlinien zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut)
o Tropilaelapsmilbe (Biologie, Verbreitung, Diagnose, Probenahme, Vorbeugung, Bekämpfung)
o Kleiner Bienenstockkäfer (Biologie, Verbreitung, Diagnose, Probenahme, Vorbeugung, Bekämpfung)
o Varroamilbe (Biologie, Verbreitung, Diagnose, seuchenhaftes Auftreten, Probenahme, Grundlegendes zur Bekämpfung)
Weitere Themen für beauftragte Personen für Bienengesundheit nach §7 TGG (2024) sowie Berater und Beraterinnen für die Bienengesundheit:
o Vorgangsweise bei der Inspektion und Herausforderungen bei der Bekämpfung von Bienenseuchen in der Praxis
o Vespa velutina (Biologie, Verbreitung, Diagnose, Probenahme)
o Vorgangsweise bei Vergiftungsverdacht

Referenten
Dr. Holger Remer, Landesveterinärdirektor, Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum, UA Veterinärwesen
Mag.a Eva Hammerschlag, Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum, UA Agrarrecht
DI Hemma Köglberger, AGES Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Institut für Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutzdienst und Bienen, Abteilung für Bienenkunde und Bienenschutz

Sprache
Deutsch

Anmerkungen
Anmeldefrist: 24.02.2025. Es sind nur Restplätze vorhanden.

Teilnahmegebühr

Allgemein0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €

Preise inklusive USt.

Veranstalter
Amt der Kärntner Landesregierung Unterabteilung Veterinärwesen

Downloads
Einladung-Weiterbildung-fur-ATAs-und-Bienenseuchensachverstandige-allgemein.pdf



Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.

Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.

Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
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oder per E-Mail an: office-REMOVE-NOSPAM@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären. 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.

Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

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