Veranstaltungskalender

Zusatzqualifikation: Assistenz in der Tierzahnheilkunde Modul 5 (von 5) - Abrechnung, Kundengespräch, Marketing

Workshop/Vortrag mit Anmeldeschluss am 09.09.2025



Restplätze auf Anfrage.

Datum und Zeit
Von 11.09. bis 12.09.2025 von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Ort
Improve Trainingscenter
Deutschland, 63263 Neu-Isenburg
Werner-Heisenberg-Straße 2c

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Kategorie(n)

  • Sonstiges

Fachbereich(e)

  • Klein- & Heimtiere

Details
In der Reihe zur Assistenz in der Tierzahnheilkunde erlangen Sie die gehaltsrelevante Zusatzqualifikation nach dem Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte. Egal auf welchem Niveau in ihrer Praxis oder Klinik die Tierzahnheilkunde praktiziert wird, hier ist für jeden etwas dabei. Sie lernen praxisnah all das, was Sie im Praxisalltag anwenden können. Tricks und Kniffe aus erster Hand und wie bekomme ich die Besitzer ins Boot?
Modul 5: Abrechnung, Marketing und das Kundengespräch.
Klingt banal? Ist aber Kapital! Denn nur mit einer guten Veranschaulichung versteht der Patientenbesitzer, welches Kunststück Sie im Maul seines oder Ihres Tieres vollbracht haben. Und auch nur dann ist er oder sie bereit dies entsprechend monetär zu honorieren. Machen Sie sich bereit für bezahlte Rechnungen, Dankesbriefe und kiloweise Schokolade. Das Motto lautet: tue Gutes und sprich darüber!
Am letzten Wochenende der Zahnmedizinischen Reihe für TFAs können Sie außerdem ihre eigenen Fälle mitbringen. Diese werden besprochen und Lösungsansätze aufgezeigt. Zu guter letzt absolvieren Sie einen Multiple Choice Test nach dessen Bestehen Sie die gehaltsrelevante Zusatzbezeichnung erlangt haben. Aber keine Angst: Sie haben im Quiz bereits viele Male geübt und sind bestens vorbereitet!
Donnerstag , 10 bis 18 Uhr
Freitag, 9 bis 17 Uhr
• Kundengespräch, Abrechnung, Marketing
• Besprechung der mitgebrachten Fälle der Teilnehmer
• Wiederholung der 5 Module
• Multiple Choice Test

https://symposien.vet/symposien/show/2501

Referenten
Alice Becker
Dr. Robert Marx, ZB Zahnheilkunde, Res. EVDC

Sprache
Deutsch

Anmerkungen
zzgl. MwSt.

Teilnahmegebühr

Allgemein720,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €

Preise inklusive USt.

Veranstalter
med.vet. Symposien
Website



Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.

Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.

Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien

oder per E-Mail an: office-REMOVE-NOSPAM@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären. 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.

Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

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