Veranstaltungskalender
Transportfähigkeit von Rindern
Webinar (E-Learning) mit Anmeldeschluss am 20.01.2028
Datum und Zeit
Von 13.02. bis 20.01.2028
von 00:00 Uhr bis 00:00 Uhr
Ort
online.
Deutschland, 10707 b
Kurfürstendamm 194
Voraussetzungen
Für PC, Mac oder mobile Endgeräte mit möglichst schnellem Internetanschluss; aktuelle Browserversionen Google chrome, Firefox oder Edge; Lautsprecher oder Headset
Kategorie(n)
- Sonstiges
Fachbereich(e)
- Nutztiere
- Tierhaltung, Tierschutz und Verhaltensmedizin
Details
Kaum ein Tierschutzthema ist so sensibel wie der Transport von Tieren, insbesondere wenn es sich um Nutztiere handelt. Engagiert und anschaulich gibt PD Dr. Kathrin Herzog einen aktuellen Überblick über die Rechtslage und über die einheitlichen Grundlagen für Bewertungen und Kontrollen.
Die Referentin erläutert die Zuständigkeiten von Tierhalter, Tierarzt und Transporteur, beleuchtet Schwachpunkte an Schnittstellen und zeigt, wie klare Verantwortlichkeiten und eine gute Zusammenarbeit Missstände verhindern können. Mit eindrucksvollem Bild- und Videomaterial vermittelt die Referentin ein besseres Verständnis für die Bedürfnisse der Tiere und erklärt, wie der Transportprozess optimiert werden kann. Die eindeutige Zuordnung von Verantwortlichkeiten und praktische Maßnahmen für einen tierschutzgerechten Transport stehen dabei im Fokus. Erfahren Sie, was die entscheidenden Faktoren für einen tierschutzgerechten Transport sind und welche Maßnahmen das Wohlergehen der Tiere während des Transports gewährleisten. Das Fachwissen unserer Referentin hilft Ihnen dabei, den Transport von Tieren in Ihrem Betrieb optimal zu gestalten oder Transportbedingungen fundiert zu beurteilen.
Dieses Seminar ist ein Muss für Tierärzte in Praxis und Veterinärverwaltung, für Landwirte und alle, die Verantwortung für einen tierschutzgerechten, ethischen Tiertransport übernehmen. Hier erhalten Sie wertvolles Wissen, klare Leitlinien und praktische Unterstützung, um den Transport sicherer zu machen und Ihre eigene Position mit fachlicher Rückendeckung zu stärken.
Expertise der Referentin:
PD Dr. Kathrin Herzog ist Fachtierärztin für Rinder und seit über 10 Jahren im Tierschutzdienst des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) tätig.
Referenten
PD Dr. Kathrin Herzog
Sprache
deutsch
Teilnahmegebühr
| Allgemein | 79,00 € |
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Preise inklusive USt.
Veranstalter
george&oslage Verlag und Medien GmbH
Website
Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.
Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.
Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
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oder per E-Mail an: office@tieraerzteverlag.at
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Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
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Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).