Veranstaltungskalender
Abschied Leben – Hospiz- und Palliativversorgung in der Kleintiermedizin
Tagung mit Anmeldeschluss am 05.11.2025
Restplätze auf Anfrage.
Datum und Zeit
Am 06.11.2025
von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Ort
Veterinärmedizinische Universität Wien
Österreich, 1210 Wien
Veterinärplatz 1
Voraussetzungen
Keine
Bildungsstunden
6,0
Bildungsstunden allg.
Kategorie(n)
- Sonstiges
Fachbereich(e)
- Allgemein
Details
In der heutigen Zeit, in der viele Haustiere älter werden, stehen Kleintiermediziner:innen vor der wichtigen Aufgabe, diese Gefährten auch in ihren letzten Lebensphasen bestmöglich medizinisch zu betreuen. Das Symposium „Abschied Leben“ widmet sich diesem bedeutenden Thema und beleuchtet, was es bedeutet, ein Tier und dessen Tierbesitzer:innen bis zum Ende zu begleiten und welche Rolle Kleintiermediziner:innen in diesem Prozess spielen.
Das Symposium bietet umfassende Einblicke in die Hospiz- und Palliativversorgung von Tieren aus veterinärmedizinischer Sicht. Die Teilnehmer:innen können sich auf praxisnahe Informationen freuen, darunter physiotherapeutische Ansätze für chronisch kranke Tiere, Schmerzerkennung sowie -therapie und -management und die Beurteilung der Lebensqualität.
Neben dem fachlichen Austausch über aktuelle Standards und zukünftige Entwicklungen stehen auch wichtige ethische Diskussionen im Mittelpunkt der Veranstaltung. Ziel des Symposiums ist es, einen veterinärmedizinischen Wissensaustausch zu fördern, ethische Reflexionen anzuregen und den Dialog unter Kolleg:innen zu stärken.
https://www.vetmeduni.ac.at/symposium-abschied-leben-2025/teilnahmegebuehren-und-anmeldung
Referenten
Informationen zum Programm inklusive Referent:innen finden Sie hier: https://www.vetmeduni.ac.at/symposium-abschied-leben-2025/programm
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Alle weiteren Informationen zum Symposium und zur Anmeldung finden Sie hier: https://www.vetmeduni.ac.at/symposium-abschied-leben-2025
Teilnahmegebühr
| Allgemein | 120,00 € |
| Mitarbeiter:innen der Veterinärmedizinischen Universität Wien | 60,00 € |
| Studierende der Veterinärmedizinischen Universität Wien | 30,00 € |
| 0,00 € | |
| 0,00 € |
Preise inklusive USt.
Veranstalter
Messerli Forschungsinstitut, Veterinärmedizinische Universität Wien
Website
Downloads
Plakat_Symposium_Abschied_Leben.pdf
Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.
Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.
Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien
oder per E-Mail an: office@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.
Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).