Veranstaltungskalender
Notfall & Trauma Vet
Workshop/Vortrag mit Anmeldeschluss am 06.09.2025
Die Veranstaltung ist vorbei.
Datum und Zeit
Von 06.09. bis 07.09.2025
von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Ort
Freiwillige Feuerwehr Breitenwaida
Österreich, 2014 Breitenwaida
Am Sportplatz 320
Voraussetzungen
Studierende der Veterinärmedizin
Tierärzte
Bildungsstunden
7,0
FTA Pferde
0,0
FTA Tierhaltung und Tierschutz und Verhaltensmedizin
4,0
FTA Wiederkäuer
12,0
FTA Wild- und Zootiere
14,0
Bildungsstunden allg.
14,0
TGD
Kategorie(n)
- Sonstiges
Fachbereich(e)
- Allgemein
- Nutztiere
- Pferde
- Sonstiges
- Tierhaltung, Tierschutz und Verhaltensmedizin
- Wild & Zootiere
Details
Diese Ausbildung richtet sich an alle Studierenden der Veterinärmedizin und praktischen Tierärzte, die ihr Wissen auf den Gebieten der technischen Tierrettung, der Zusammenarbeit mit Einsatzorganisationen, der Veterinäranästhesie und Notfallmedizin erweitern wollen und damit einen wertvollen Beitrag zur Personen- und Tiersicherheit leisten können.
Besonderes Augenmerk wird auf eine möglichst praxisnahe Ausbildung gelegt. Die technischen Aspekte der Rettung werden an einem Pferde-Dummy trainiert, um Handgriffe zu verinnerlichen und konzeptuelle Lösungen verstehen zu lernen.
Nach Absolvierung des Kurses dürfen sich die Teilnehmer „Notfall & Trauma Vet“ nennen.
Referenten
Dr. Christoph Peterbauer, Dipl. ECVAA
Dr. Eva Maischberger, Dipl. ECVIM
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Teile der Veranstaltung finden im Freien und unter Verwendung schwerer Gerätschaften statt. Es wird den Teilnehmern dringend empfohlen, persönliche Schutzausrüstung (Arbeitshandschuhe, Helm, feste Schuhe) zu verwenden. Für etwaige Personenschäden während des Kurses wird keine Haftung übernommen.
Teilnahmegebühr
| Allgemein | 640,00 € |
| Studierende der Veterinärmedizin | 580,00 € |
| Fire & Emergency Vets | 500,00 € |
| 0,00 € | |
| 0,00 € |
Preise inklusive USt.
Veranstalter
Anaesthesia Animalis
Website
Downloads
Programm-2025.pdf
Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.
Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.
Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien
oder per E-Mail an: office@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.
Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).