Veranstaltungskalender

Ultraschallkurs intense Echokardiographie Basis Teil 1/2 (ÖGUM Stufe 1)

Workshop/Vortrag mit Anmeldeschluss am 18.01.2025



Die Veranstaltung ist vorbei.



Datum und Zeit
Von 25.01. bis 26.01.2025 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Ort
THV-Internationales Trainingcenter für Human- und Veterinärmedizin
Österreich, 1140 Wien
Bergmillergasse 5/2/Top 6

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Bildungsstunden
14,0 Bildungsstunden allg.

Kategorie(n)

  • Sonstiges

Fachbereich(e)

  • Klein- & Heimtiere

Details
Praktisches Lernen steht bei uns im Vordergrund!
Nach der theoretischen Einführung in das Thema folgt direkt im Anschluss die Praxis am Tier. Damit wendest du das Gelernte sofort an und verknüpfst Theorie und Praxis nachhaltig.

Im Kurs rotieren Kleingruppen zu je vier Personen pro Station und üben am Tier. Jede Station wird separat von einem ÖGUM-TutorIn bzw. unseren Dozentinnen betreut. Das garantiert intensive Betreuung und maximale Hands-on Zeit. Stelle so viele Fragen wie du willst und lass dir von den Profis Tipps geben und Tricks zeigen, die du vor Ort und in deiner Praxis, an deinen Patienten direkt umsetzen kannst.
Dieser Kurs ist Teil 1 von insgesamt zwei Kursen die nötig sind, um dein „ÖGUM-Zertifikat Echokardiographie Stufe 1“ zu erhalten.

Hast du diesen Kurs erfolgreich absolviert, sendest du als Nachweis für praktische Anwendung 10 Fallberichte zum Thema Echokardiographie an die Kursleitung.
Nach erfolgreicher Überprüfung erhältst du dein „ÖGUM-Zertifikat Echokardiographie Stufe 1“.
(Details dazu erfährst du im Kurs)

https://ultraschall-akademie.at/intense-basis-echokardiographie-oegum-stufe-1-teil-1-2-25-26-jaenner-2025/

Referenten
Dr. Ursula Kolm, ÖGUM Kursleiter
Dr. Ursula Hofer, ÖGUM Kursleiter
Mag. Florian Lein, ÖGUM Kursleiter

Sprache
deutsch

Teilnahmegebühr

Allgemein1260,00 €
Frühbucher bis 6 Wochen vor Kurs1140,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €

Preise inklusive USt.

Veranstalter
ultraschallakademie der SP VERTRIEB UND LOGISTIK GMBH
Website

Downloads
AKTUELL-Kursinfo-intense-Echokardiographie-Basis-Teil-1-Vet-16-09-2024-Version-U-U.pdf



Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.

Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.

Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien

oder per E-Mail an: office-REMOVE-NOSPAM@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären. 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.

Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

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