Kuratorium
Kuratorium der Wohlfahrtseinrichtungen
§ 42. (1) TÄKamG (BGBl. I Nr. 86/2012)
Das Organ der Tierärztekammer zur Entscheidung über
- die Fondszugehörigkeit,
- die Stundung der Beiträge in berücksichtigungswürdigen Fällen,
- den Anspruch auf Fondsleistungen und
- den Ausschluss von Kammermitgliedern aus einem der Fonds
ist das Kuratorium.
Von der Delegiertenversammlung am 23. Juni 2017 bestellt:
Vorsitzender: Dr. Volker Moser
Stellvertreterin: Mag. Erika Loimayer
Selbständige: Dr. Volker Moser, Mag. Klaus Fischl und Mag. Erika Loimayer
Angestellte: Mag. Birgit Ahlborn (Beschluss Delegiertenversammlung 23.11.2018)
Leistungsempfänger: VR Dr. Hans Martin Steingassner
Ersatzmitglieder:
Dr. Brigitte Sorgo
Dr. Leopold Pfeil
Dr. Franz Schlederer
Mag. Heidrun Eblinger (Beschluss Delegiertenversammlung 23.11.2018)