Zum Inhalt

Kuratorium

Kuratorium der Wohlfahrtseinrichtungen

§ 42. (1) TÄKamG (BGBl. I Nr. 86/2012)

Das Organ der Tierärztekammer zur Entscheidung über

  1. die Fondszugehörigkeit,
  2. die Stundung der Beiträge in berücksichtigungswürdigen Fällen,
  3. den Anspruch auf Fondsleistungen und
  4. den Ausschluss von Kammermitgliedern aus einem der Fonds

ist das Kuratorium.

Von der Delegiertenversammlung am 30. Juni 2021 bestellt:

  • Selbständige: Dr. Volker Moser, Dr. Brigitte Sorgo und Mag. Erika Loimayer
  • Angestellte: Mag. Birgit Ahlborn
  • Leistungsempfänger: VR Dr. Peter Paulitsch


Ersatzmitglieder:

  • Dipl.Tzt. Gabriele Bacher
  • Mag. Karin Himmelmayer
  • Mag. Klaus Fischl
  • Mag. Theresa Beer
  • VR Dr. Charlotte Klement