Kuratorium
Kuratorium der Wohlfahrtseinrichtungen
§ 42. (1) TÄKamG (BGBl. I Nr. 86/2012)
Das Organ der Tierärztekammer zur Entscheidung über
- die Fondszugehörigkeit,
- die Stundung der Beiträge in berücksichtigungswürdigen Fällen,
- den Anspruch auf Fondsleistungen und
- den Ausschluss von Kammermitgliedern aus einem der Fonds
ist das Kuratorium.
Von der Delegiertenversammlung am 30. Juni 2021 bestellt:
Selbständige: Dr. Volker Moser, Dr. Brigitte Sorgo und Mag. Erika Loimayer
Angestellte: Mag. Birgit Ahlborn
Leistungsempfänger: VR Dr. Peter Paulitsch
Ersatzmitglieder:
Dipl.Tzt. Gabriele Bacher
Mag. Karin Himmelmayer
Mag. Klaus Fischl
Mag. Theresa Beer
VR Dr. Charlotte Klement