Kuratorium
Kuratorium der Wohlfahrtseinrichtungen
§ 42. (1) TÄKamG (BGBl. I Nr. 86/2012)
Das Organ der Tierärztekammer zur Entscheidung über
- die Fondszugehörigkeit,
- die Stundung der Beiträge in berücksichtigungswürdigen Fällen,
- den Anspruch auf Fondsleistungen und
- den Ausschluss von Kammermitgliedern aus einem der Fonds
ist das Kuratorium.
Von der Delegiertenversammlung am 30. Juni 2021 bestellt:
- Selbständige: Dr. Volker Moser, Dr. Brigitte Sorgo und Mag. Erika Loimayer
- Angestellte: Mag. Birgit Ahlborn
- Leistungsempfänger: VR Dr. Peter Paulitsch
Ersatzmitglieder:
- Dipl.Tzt. Gabriele Bacher
- Mag. Karin Himmelmayer
- Mag. Klaus Fischl
- Mag. Theresa Beer
- VR Dr. Charlotte Klement