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Aufgaben

Die Österreichische Tierärztekammer ist die Standesvertretung aller österreichischen Tierärztinnen und Tierärzte. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Wien. Die rechtlichen Grundlagen zur Einrichtung der Österreichischen Tierärztekammer finden sich in der Österreichischen Bundesverfassung, dem Tierärztegesetz und dem Tierärztekammergesetz. Die Österreichische Tierärztekammer hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Führung der Tierärzteliste und Zulassung zur Berufsausübung
  • Interessen vertreten
  • Mitglieder informieren, beraten und unterstützen
  • Fortbildung fördern
  • Statistiken führen

Führung der Tierärzteliste und Zulassung zur Berufsausübung

Die Österreichische Tierärztekammer ist in ihrem übertragenen Wirkungsbereich, somit also im staatlichen Auftrag, zur Führung der österreichischen Tierärzteliste beauftragt. Im Rahmen dieser Aufgabe werden Neueintragungen vorgenommen, Änderungen von Daten in die Liste eingearbeitet und Streichungen vorgenommen. Die Tierärzteliste ist eine öffentlich geführte Liste und jede Person kann während der Bürozeiten Einschau in die Liste nehmen. Jede Änderung der Tierärzteliste wird von der Österreichischen Tierärztekammer im Amtsblatt (dies ist Teil des Vetjournals) kundgemacht. Die Tierärzteliste hat ähnliche Funktionen wie das Firmenbuch.

Mit Eintragung in die Tierärzteliste erhält der Tierarzt einen mit seinen Personaldaten versehenen Ausweis, den Tierärzteausweis (amtlicher Lichtbildausweis). Die Berechtigung zur Ausübung des tierärztlichen Berufes ist vom Besitz des Tierärzteausweises abhängig. Erst der Tierärzteausweis legitimiert eine Tierärztin oder einen Tierarzt, seinen Beruf in Österreich auszuüben.


Interessen vertreten

Die Interessen der Tierärztinnen und Tierärzte Österreichs werden durch die Österreichische Tierärztekammer bestmöglich vertreten. Dies geschieht vor allem durch Aktivitäten in folgenden Bereichen:

  • Gesetzesgestaltung und Begutachtung
  • Bekämpfung der tierärztlichen Kurpfuscherei
  • Betreiben von Gemeinschaftswerbung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Vergabe von Ehrungen und Auszeichnungen
  • Erlassung von Richtlinien


Jedes Jahr werden weit über 100 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe einer juristischen Prüfung unterzogen. In jenen Fällen, in welchen es durch die geplanten Normänderungen zu einem Nachteil für den Berufsstand kommen könnte, werden entsprechende Stellungnahmen verfasst.

Immer wieder werden Verdachtsfälle des Verstoßes gegen den tierärztlichen Tätigkeitsvorbehalt (§ 12 TÄG) an die Kammer herangetragen. Diese werden in Form eines engmaschigen und konsequent angewandten juristischen Vorgehens verfolgt. In den allermeisten Fällen kann dadurch eine weitere Tätigkeit der betroffenen Personen verhindert und so eine Absicherung des tierärztlichen Berufsstandes erzielt werden.

Durch gezielte Gemeinschaftswerbung und Öffentlichkeitsarbeit wird der tierärztliche Berufsstand beworben und der breiten Bevölkerung werden die zahlreichen Tätigkeitsfelder der österreichischen Tierärztinnen und Tierärzte dargelegt.

Durch die Vergabe von Ehrungen und Auszeichnungen werden Mitglieder des Berufsstandes für ihre besonderen Leistungen ausgezeichnet.

Die Erlassung von Richtlinien stellt einen wichtigen Beitrag zur Qualitäts- und Rechtssicherheit der tierärztlichen Leistung sowie zum Konsumentenschutz dar. So soll die tierärztliche Honorarordnung beispielsweise eine für den Konsumenten transparente Abrechnung der tierärztlichen Leistungen gewährleisten. Durch „Ordinationsrichtlinien“ werden Mindeststandards für tierärztliche Ordinationen definiert und so Qualitätskriterien eingeführt.


Information, Beratung und Unterstützung von Mitgliedern

Die Information unserer Mitglieder erfolgt unter anderem durch die Herausgabe des Vetjournals. Das Vetjournal erscheint 10 Mal jährlich und beinhaltet auch das Amtsblatt der Österreichischen Tierärztekammer.

Durch die Veröffentlichung von Fachaufsätzen werden die Kammermitglieder über Neuerungen aus dem Bereich der Veterinärmedizin, des Praxismanagements oder aber auch anderen Bereichen, die mit der täglichen Arbeit als Tierärztin beziehungsweise Tierarzt zusammenhängen, informiert.

Aktuelle Informationen wie beispielsweise Gesetzesänderungen, Fortbildungsveranstaltungen der Kammer, Warnungen vor unlauteren Geschäftspraktiken etc. werden von der Kammer über einen elektronischen Newsletter an die Kammermitglieder versandt.

Die vorliegende Homepage dient als Informationsdrehscheibe für Tierärztinnen und Tierärzte wie für interessierte Personen gleichermaßen. Standesinterne Angelegenheiten finden sich in einem passwortgeschützten Bereich.

Zur Information der Kammermitglieder oder aber von Tierbesitzern oder der breiten Bevölkerung gibt die Österreichische Tierärztekammer eine Reihe von Informationsbroschüren heraus.

Der Beratung der Mitglieder wird besonderes Augenmerk gewidmet. So bietet die Österreichische Tierärztekammer ihren Mitgliedern Rechtsberatung an. Bei Spezialproblemen oder zur Vertretung vor Gerichten steht die Kammer beratend und unterstützend zur Seite.

Bei Problemen mit Finanzbehörden oder zur grundsätzlichen Beratung zu steuerlichen Fragen steht ein Steuerexperte zur Verfügung.

Tierärztinnen und Tierärzte, welche eine selbstständige Tätigkeit mit eigener Praxis erwägen, haben die Möglichkeit, eine eingehende Niederlassungsberatung in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen der Eintragung in die Tierärzteliste erfolgt eine Beratung zu Fragen der Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pensionsversicherung).

Persönliche Unterstützung erhalten die österreichischen Tierärztinnen und Tierärzte in Form von Vertretungen vor österreichischen Behörden. Die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Tierärzten untereinander sowie zwischen Tierärzten und Tierbesitzern übernimmt ebenfalls die Kammer. Diesbezügliche Regelungen finden sich auch in einer Schlichtungsordnung der Österreichischen Tierärztekammer.

Immer wieder werden seitens der Kammer Gutachten zu unterschiedlichsten Zwecken erstellt.

Finanzielle Unterstützung erhalten Kammermitglieder aus den Wohlfahrtsfonds, sofern auch dort eine Mitgliedschaft besteht.
 

Mitglieder informieren

  • Vetjournal
  • Fachaufsätze
  • Newsletter
  • Homepage
  • Broschüren

Beratung

  • Rechtsberatung
  • Steuerberatung
  • Niederlassungsberatung
  • Bildungsberatung
  • Versicherungsberatung

Unterstützen

  • Behördenvertretung
  • Schlichtungen
  • Erstellung von Gutachten
  • Finanzielle Unterstützungen

Fortbildung unterstützen

Die postgraduale Fortbildung der Tierärztinnen und Tierärzte erfolgt in der Eigenverantwortung der Mitglieder der Österreichischen Tierärztekammer. Die Kammer unterstützt grundsätzlich jede Art von fachlicher Fortbildung und bietet im Rahmen einer kammereigenen Akademie auch Fortbildungsveranstaltungen für Tierärztinnen und Tierärzte an. Daneben wird das Fachtierarztwesen gefördert, indem regelmäßig Fachtierarztprüfungen abgehalten werden und fachtierarztspezifische Fortbildungsveranstaltungen anerkannt werden. Jedes Kammermitglied hat die Möglichkeit, seine absolvierten Fortbildungen von der Kammer in Form eines „Fortbildungskontos“ archivieren zu lassen.

Weiters werden von der Kammer regelmäßig Prüfungen zur Erlangung der Qualifikation zur Führung einer Hausapotheke abgehalten.

  • Hausapotheken QualVO Prüfungen
  • Fachtierarztprüfungen
  • Fortbildungsveranstaltungen anerkennen
  • Bildungsstunden verwalten
  • Fortbildungsveranstaltungen abhalten