Die Österreichische Tierärztekammer ist organisatorisch so aufgebaut, dass es zu einer strengen Trennung der Legislativ- von der Exekutivgewalt kommt. Während die Exekutivgewalt beim Vorstand liegt, ist die Legislativgewalt bei der Hauptversammlung vereint. Der Vorstand hat die Beschlüsse der Hauptversammlung umzusetzen und ist dieser gegenüber verantwortlich.
Der Präsident vertritt die Kammer nach Außen und leitet alle Organsitzungen.

Der Vorstand ist ein fünfköpfiges Gremium (Präsident und 4 Vizepräsidenten), welches alle vier Jahre von der Hauptversammlung gewählt wird. Die letzte Wahl fand im November 2008 statt. Der Vorstand ist das eigentliche Exekutivorgan der Kammer und steht unter dem Vorsitz des Präsidenten. Der Vorstand ist der Hauptversammlung gegenüber verantwortlich und ist einmal jährlich nach einer Kontrolle durch zwei unabhängige Rechnungsprüfer von der Hauptversammlung zu entlasten.




Die Hauptversammlung setzt sich aus den Präsidenten und Vizepräsidenten der Länder zusammen und hat somit 26 Mitglieder. Die Wahl der Hauptversammlung erfolgt alle vier Jahre durch die Mitglieder der österreichischen Tierärztekammer. Die letzte Wahl fand am 17.06.2011 satt.
Die Mitglieder der Hauptversammlung sind: