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Recht

07.07.2010

Der vernünftige Grund zum Töten bei Kleintieren


Das seit 1.1.2005 geltende Tierschutzgesetz (TSchG) verbietet es, ein Tier ohne „vernünftigen Grund“ zu töten (§ 6 Abs. 1 TSchG).
INFO des Kammeramtsdirketors [pdf, 101kb]
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