Mit der Einführung einer Zusatzqualifikation für die Führung einer Hausapotheke (Praxisjahr) soll die Praxisnähe der Ausbildung am Tierarzneimittelsektor gefördert werden, ohne die Berufsausübungsbefugnis dem Grunde nach zu beeinträchtigen. Es ist wünschenswert, dass junge Tierärztinnen und Tierärzte vor Eröffnung einer eigenen tierärztlichen Praxis auch hinsichtlich der Führung einer tierärztlichen Hausapotheke, die verstärkt staatlichen Auflagen unterliegt, absolvieren. Es soll dafür daher die Absolvierung einer Weiterbildung sowie einer einjährigen praktischen Tätigkeit Vorraussetzung werden. Die anschließende Prüfung vor einem Kammergremium soll dabei einen einheitlichen Ausbildungsstandard herbeiführen.
Besonderer Wert ist dabei auf die Kenntnis der rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Tierarzneimittel und Tierarzneimitteleinsatz (Arzneimittelgesetz, Tierarzneimittelkontrollgesetz, Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und Futtermittelgesetz) zu legen.
Auf diese Weise soll die Praxisnähe der Ausbildung am Tierarzneimittelsektor gefördert werden, ohne die Berufsausübungsbefugnis zu beeinträchtigen.
Das Praxisjahr kann grundsätzlich bei allen niedergelassenen Tierärzten, die seit mindestens drei Jahren eine Hausapotheke angemeldet haben, absolviert werden.
Zeiten der „Praxisjahrtätigkeit“ im EU-Ausland sind als gleichwertig anzuerkennen. Die Kenntnisse österreichischen Rechtes im Zusammenhang mit der tierärztlichen Hausapotheke müssen für die Abschlussprüfung beherrscht werden.
Das Ausmaß des Praxisjahres beträgt 225 Tage und ist im Sinne einer Ganztagsbeschäftigung durchzuführen. Teilzeitbeschäftigung wird ebenso anerkannt, muss jedoch anteilsmäßig mehr Tage enthalten. Diese sind innerhalb von drei Jahren vorzuweisen, weiter zurückliegende Zeiten verfallen.
Die gleichzeitige Ausbildung mehrerer Praxisjahr-Tierärzte und -Tierärztinnen durch einen Tierarzt ist möglich.
Den Abschluss des Praxisjahres bildet eine kommissionelle Prüfung (§14k(2) TÄG).
Die Prüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern, die auf vier Jahre gewählt sind (§14l TÄG).
Die Prüfung selbst, besteht aus einem schriftlichen mit anschließenden mündlichem Teil. Der schriftliche Teil wird in Form eines Single Choice Test durchgeführt, d.h. nur eine der vorgegebenen Antworten ist richtig. Wenigstens 70% der Fragen sind richtig zu beantworten.
Während des Praxisjahres müssen sechs Fallberichte dokumentiert und erarbeitet werden, die im weitesten Sinn einen Bezug zum Arzneimittelrecht und Patientenmanagement (z.B. Einsatz eines in Österreich nicht erhältlichen Medikamentes, Hundebiss, Besitzerinformation, Preiskalkulation etc.) haben.
Diese aus der Praxis stammenden Fallbeispiele stellen den wesentlichen Prüfungsinhalt des mündlichen Teiles dar. Entsprechende Kurse zur Prüfungsvorbereitung werden von der Österreichischen Tierärztekammer angeboten.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Österreichische Tierärztekammer, Frau Doris Seymann, gerne zur Verfügung.